Häufig gestellte Fragen

 

1.     Gemeindeleben, Auftrag und Zukunft – Fragen dazu, wie Gemeindearbeit, Gottesdienste, Gruppen und das Wir-Gefühl künftig gestärkt werden sollen.

2.     Kirchliche Nutzung und Verfahren – Fragen zur Außerdienststellung, Entwidmung, Sicherung und zum weiteren Umgang mit der Kirche.

3.     Finanzen, Einsparungen und Kosten – Fragen zu Gebäudepauschalen, Einsparzielen, laufenden Kosten, Substanzerhaltung und finanziellen Grundlagen.

4.     Gebäudestrategie, Kriterien und Alternativen – Fragen zur Auswahl der Gebäude, zu Gutachten, Fördermitteln, Verkaufserlösen, Umbauoptionen und Standortentscheidung.

5.     Beteiligung und Kommunikation – Fragen zu Gemeindeversammlung, Rückmeldungen, Gesprächsangeboten und Einbindung von Initiativen.

 

 

1.    Gemeindeleben, Auftrag und Zukunft

Wie passt es zusammen, dass Gemeinde lebendiger sein soll, wenn das Gebäude aus der Nutzung genommen wird?

Gerade dadurch kann Gemeinde lebendig bleiben. Wenn wir bei Gebäudekosten sparen, erhalten wir uns finanzielle Möglichkeiten für gemeindliche Angebote – zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit.

Gemeindehäuser lassen sich flexibel nutzen: für Gottesdienste ebenso wie für Gruppen, Projekte und Veranstaltungen, etwa eine Kinderbibelwoche oder einen Bibelkreis. In einer Kirche wäre das oft nur mit erheblichen Umbaumaßnahmen möglich.

So geht es nicht darum, Gemeindeleben einzuschränken, sondern die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass weiterhin möglichst viel lebendige Gemeindearbeit möglich ist.

 

Wie soll das Gemeindeleben vor Ort gestärkt werden, wenn Kirche und möglicherweise ein weiteres Gebäude wegfallen?

Das Gemeindeleben soll gerade dadurch gestärkt werden, dass sich die Gemeinde künftig bewusst auf einen gemeinsamen Ort konzentriert. Statt Kräfte, Zeit und Geld auf mehrere Gebäude zu verteilen, soll ein Gebäude erhalten und so weiterentwickelt werden, dass dort die wesentlichen Gemeindeaktivitäten verlässlich stattfinden können.

Ziel ist es, ein Gemeindezentrum zu behalten, in dem Gottesdienste, Gruppen, Kinder- und Jugendarbeit, Treffen, Projekte und Veranstaltungen möglich sind. Damit bleibt nicht nur ein Gebäude erhalten, sondern ein Ort, an dem die Gemeinde im Alltag zusammenkommen und ihre Arbeit gestalten kann.

Ein gemeinsamer Ort kann helfen, ein stärkeres Wir-Gefühl zu entwickeln. Wenn sich Menschen nicht mehr auf verschiedene Standorte verteilen, sondern regelmäßig an einem zentralen Ort begegnen, können Gemeinschaft, Zusammenarbeit und Identifikation mit der Gemeinde wachsen.

 

Theologische Einordnung des Superintendenten:

(Quelle Ev. Kirchenkreis Minden, 23.05.2026): https://www.kkminden.de/statement-von-superintendent-michael-mertins-zur-gebaeudestrategie-im-kirchenkreis-minden/) 

Durch das Kleinersetzen des kirchlichen Gebäudebestandes gefährden wir nicht die Kirche, sondern sichern ihre finanziellen Möglichkeiten, damit sie ihren Auftrag in der Welt erfüllen und den Menschen unserer Zeit die befreiende Kraft des Evangeliums glaubhaft bezeugen kann. Halten wir dagegen am aktuellen Gebäudebestand unverrückbar fest, gefährden wir dadurch die finanzielle Grundlage kirchlicher Handlungsfähigkeit. Die Strukturgebäude sollen dem Auftrag der Kirche dienen und nicht umgekehrt. Dann entspricht Kirche nicht nur ihrem geschriebenen Gesetz, sondern auch ihrer evangeliumsgemäßen Bestimmung.

 

2.    Kirchliche Nutzung und Verfahren

Was bedeutet „aus der kirchlichen Nutzung nehmen“?

Mit „aus der kirchlichen Nutzung nehmen“ ist gemeint, dass das Gebäude nicht mehr dauerhaft für Gottesdienste und andere liturgische Feiern genutzt wird.

Je nach kirchlichem Verfahren kann dies zunächst eine Außerdienststellung sein oder – wenn eine andere Nutzung vorgesehen ist – eine Entwidmung beziehungsweise Profanierung.

Das bedeutet nicht, dass der Ort seine Geschichte und Bedeutung verliert, sondern dass verantwortungsvoll geprüft wird, wie mit dem Gebäude in Zukunft umgegangen werden kann.

 

Wenn keine tragfähige Nutzung oder Partnerschaft gefunden wird – was dann?

Zunächst geht es nicht darum, das Gebäude zu verkaufen, sondern verantwortungsvoll zu prüfen, welche Perspektiven für Erhalt, Nutzung, Kooperation oder eine andere Trägerschaft möglich sind.

Das Gebäude würde in einer solchen Phase gesichert, weiter beobachtet und gemeinsam mit möglichen Partnern, Initiativen, Kommune oder Fördergebern auf tragfähige Nutzungsideen hin geprüft.

Ein Verkauf käme dann in Betracht, wenn andere realistische Möglichkeiten nicht tragfähig sind. Ziel bleibt eine Lösung, die wirtschaftlich verantwortbar ist und zugleich der besonderen Geschichte und Bedeutung des Gebäudes gerecht wird.

 

Wird die Kirche nur noch minimal unterhalten?

Das Gebäude wird im notwendigen Umfang unterhalten. Das dient vor allem dazu, Schäden zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

 

Wird die Kirche gesichert und verschlossen?

Wenn ein Gebäude vorübergehend nicht genutzt wird, kann es erforderlich sein, es zu sichern und zeitweise geschlossen zu halten. Das ist eine vorsorgliche Maßnahme, um das Gebäude zu schützen, Schäden zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Auch in einer solchen Phase bleibt das Ziel in der Regel, eine verantwortungsvolle Zukunftsperspektive zu entwickeln.

 

Wird das Gebäude abgerissen?

Nein. Ein Abriss ist keine Option und steht nicht zur Diskussion. Ziel ist vielmehr, eine verantwortbare Lösung für den Erhalt und die künftige Nutzung des Gebäudes zu finden.

 

 

3.    Finanzen, Einsparungen und Kosten

Was sind laufende Kosten?

Die laufenden Kosten setzen sich in der Regel aus mehreren Posten zusammen, zum Beispiel für Energie, Reinigung, Versicherung, Wartung, kleinere Instandhaltung, Grünanlagen, Verkehrssicherung und gegebenenfalls Verwaltungsaufwand.

 

Was ist Substanzerhaltung / Renovierung?

Mit Substanzerhaltung und Renovierung sind Maßnahmen gemeint, die die bauliche Grundsubstanz eines denkmalgeschützten Gebäudes sichern und langfristig erhalten.

Dazu gehören bei der Instandhaltung zum Beispiel Arbeiten an Dach, Mauerwerk, Fenstern, Heizung, Elektrik, Feuchtigkeitsschutz oder Innenraum. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude müssen solche Maßnahmen besonders sorgfältig geplant und fachgerecht ausgeführt werden, was sie oft aufwendig und kostenintensiv macht.

Die sogenannte Substanzerhaltungsrücklage ist eine nach landeskirchlicher Rechtsvorschrift zwingend durch die Kirchengemeinde zu bildende Rücklage in Höhe von 0,5% des Feuerversicherungswertes.

Sie gilt nur für Gebäude in kirchlicher Trägerschaft und ist verpflichtend für eine Kirchengemeinde (nicht für z.B. einen Verein). Aktuell ist die Finanzsatzung so ausgestaltet, dass für kirchlich genutzte Gebäude die Gemeinden „zum Ausgleich“ eine Gebäudepauschale bekommen.

 

Wie genau setzt sich die genannte Summe von rund 100.000 € jährlichen Gesamtausgaben für die Kirche zusammen und woher kommt der Unterschied zur Aussage von ca. 40.000 € in der Gemeindeversammlung?

In der Gemeindeversammlung wurden näherungsweise die Zahlen genannt, die als Einsparung frei verfügbar im Gemeindehaushalt verbleiben würden, also die Summe der Betriebs- und Personalkosten, die sich für 2025 auf ca. 40.000€ belief.

Im MT Artikel vom 13.6.2026 wurde nach den Gesamtkosten gefragt, mit denen die Kirche im Jahr im Gemeindehaushalt berechnet wird. Für 2026 werden das in Summe ca. 95.000 € sein:

Substanzerhaltungsrücklage (Landeskirchliche Vorschrift): ca. 42.000 €

Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom, Versicherung, …): ca. 23.000 €

Personalkosten (Reinigung, Grünanlagen, Winterdienst…): ca. 20.000 €

Instandhaltung: ca. 10.000 € (im Moment getragen vom Kirchbauverein)

 

Warum werden frühere Einsparungen durch den Verkauf der Gemeindehäuser Neesen und Nammen bei der aktuellen Einsparvorgabe nicht berücksichtigt und warum hat das Presbyterium dieser Vorgabe nicht widersprochen?

Nach der Darstellung von Superintendent Michael Mertins (Quelle Ev. Kirchenkreis Minden, 23.05.2026): https://www.kkminden.de/statement-von-superintendent-michael-mertins-zur-gebaeudestrategie-im-kirchenkreis-minden/)  bezieht sich die aktuelle Einsparvorgabe auf den Synodenbeschluss des Ev. Kirchenkreises Minden vom 5. April 2025. Danach sollen 40 % der Kosten für kirchliche Strukturgebäude eingespart werden. Als kirchliche Strukturgebäude gelten Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser und Gemeindezentren.

Berechnungsgrundlage für die Entwicklung der Gebäudestrategie ist die Höhe der Gebäudepauschalen, die im Kirchenkreis Minden in 2025 ausgezahlt wurden. Darauf fußt die perspektivische Planung, die Gebäudestrategie bis Ende 2029 umzusetzen. Frühere Gebäudeschließungen tragen deswegen keinen Beitrag mehr dazu bei, das jetzt gesteckte Einsparziel zu erreichen. 

Hintergrund ist die weiter sinkende Finanzkraft der Kirche durch Mitgliederrückgang und rückläufige Kirchensteuereinnahmen. Die frühere Entlastung hat die grundsätzliche finanzielle Entwicklung daher nicht dauerhaft aufgefangen.

Das Presbyterium der Kirchengemeinde Lerbeck hat wie andere Presbyterien auch gegen diese Vorgabe protestiert, da bereits mit der Aufgabe der beiden Gemeindehäuser schmerzhafte Verluste verbunden waren.

Im Blick auf die Gebäudekosten der Kirchengemeinde Lerbeck zeigt sich aber auch: Durch die Aufgabe der Gemeindehäuser in Neesen und Nammen liegt unsere Gebäudekostenquote – also der Anteil der Gebäudepauschalen an den Gesamtzuweisungen an die Kirchengemeinde – inzwischen in etwa im Durchschnitt der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Minden. Vor der Aufgabe dieser beiden Gebäude lag sie deutlich über dem Durchschnitt.

Zugleich macht unser eigener Haushalt deutlich, dass wir derzeit mit den vorhandenen Zuweisungen und den anfallenden Kosten gerade auskömmlich wirtschaften.

Da die Zuweisungen in den kommenden Jahren weiter deutlich sinken, müssen zusätzliche Einsparungen auch bei den Gebäuden unserer Gemeinde erfolgen.

 

Wie ist die allgemeine finanzielle Lage bzw. wie kam es zu der Vorgabe der Synode?

(Quelle Ev. Kirchenkreis Minden, 23.05.2026): https://www.kkminden.de/statement-von-superintendent-michael-mertins-zur-gebaeudestrategie-im-kirchenkreis-minden/)  Aktuell werden im Kirchenkreis Minden die jährlichen Kirchensteuern zu ca. einem Drittel als Gebäudepauschale (Ausschließlich zur Sicherung des Substanzerhalts, nicht für die laufenden Kosten) zu ca. zwei Dritteln als Gemeindegliederpauschale (Alle Gemeindeaktivitäten, Personal, Betriebskosten der Gebäude) an die Gemeinden verteilt. Hochrechnungen haben ergeben, dass sich dieses Verhältnis ab 2029 ins Gegenteil verkehren wird, wenn sich am Bestand der Strukturgebäude bis dahin nichts ändern sollte. Das würde bedeuten, dass die dann noch zu verteilende Kirchensteuersumme zu zwei Dritteln für den Substanzerhalt von Gebäuden verwendet werden müsste und nur noch ein Drittel für Personal- und Veranstaltungskosten sowie für die laufenden Betriebskosten der Gebäude zur Verfügung stehen würde. Die kirchlichen Strukturgebäude würden nicht mehr dem kirchlichen Auftrag dienen, sondern die Gemeinden müssten ihre finanziellen Mittel weitgehend für den reinen Erhalt ihrer Gebäude einsetzen.

 

4.    Gebäudestrategie, Kriterien und Alternativen

Was passiert mit den beiden Gemeindehäusern?

Für beide Gebäude wird gemeinsam mit Baufachleuten und dem Denkmalschutz geprüft, welche Möglichkeiten zur baulichen Ertüchtigung und zur Vermarktung bestehen.

Eine Entscheidung darüber, welches Gebäude anschließend zum Zentrum der gesamten Gemeinde wird, wird auf Basis dieser Informationen bis zum Ende des Jahres gefasst.

 

Welche Kriterien haben zur Entscheidung geführt, die Kirche aus der Nutzung zu nehmen, obwohl noch offen ist, welches Gemeindehaus künftig erhalten bleibt?

Ein wesentliches Kriterium war das Verhältnis von sehr hohen laufenden und langfristigen Gebäudekosten zu einer vergleichsweise geringen notwendigen Nutzung der Kirche.

Im Durchschnitt besuchen sonntags etwa 40 bis 90 Menschen den Gottesdienst. Die Kirche bietet dagegen rund 800 Plätze. Diese große Kapazität wird nur bei wenigen besonderen Gottesdiensten im Jahr gebraucht.

Daher wurde die Kirche nicht deshalb aus der weiteren Nutzungsperspektive herausgenommen, weil ihre Bedeutung gering wäre, sondern weil der dauerhaft hohe finanzielle Aufwand in keinem tragfähigen Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung steht.

Für die regelmäßige Gemeindearbeit erscheint ein flexibles Gemeindehaus geeigneter, weil dort Gottesdienste, Gruppenangebote und Veranstaltungen bedarfsgerechter stattfinden können.

 

Warum wird der Beschluss bereits weiterverfolgt, obwohl das Gesamtkonzept für die verbleibenden Gebäude noch nicht vollständig vorliegt?

Die Richtung des Gesamtkonzepts steht fest – ein Gemeindezentrum statt mehrerer parallel zu unterhaltender Gebäude. Die konkrete Auswahl zwischen den beiden Gemeindehäusern wird noch vorbereitet.

Die Information zur Kirche erfolgte frühzeitig, weil sie Teil der synodalen Beschlussfassung am 20. Juni war. Zugleich wollte das Presbyterium über eine so einschneidende Veränderung nicht erst spät im Verfahren informieren, sondern der Gemeinde frühzeitig Transparenz geben und damit auch die Möglichkeit eröffnen, auf Grundlage dieser Entscheidung eigene Initiativen, Gesprächsangebote oder konkrete Vorschläge zu entwickeln.

 

Welche Investitions- und Sanierungskosten sind für die Gemeindehäuser Lerbeck und Meißen realistisch zu erwarten?

Dazu werden derzeit fachliche Machbarkeitsstudien von einem auf sakrale Gebäude spezialisierten Architekten (langjähriger Leiter der Bau/Kunst und Denkmalpflege der ev. Kirche von Westfalen) erstellt. Sie sollen klären, welche Investitions- und Sanierungskosten für die Gemeindehäuser Lerbeck und Meißen realistisch zu erwarten sind und wie die jeweilige Vermarktbarkeit der Gebäude einzuschätzen ist.

Erst auf Grundlage dieser belastbaren Informationen kann seriös bewertet werden, welches Gebäude langfristig als Gemeindezentrum geeignet ist und welche finanziellen Folgen mit einer Sanierung, einem Umbau oder einem Verkauf verbunden wären.

 

Welche Rolle spielen mögliche Fördermittel bei der Entscheidung, und wie sicher beziehungsweise belastbar sind diese Annahmen?

Mögliche Fördermittel können bei der weiteren Prüfung eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um energetische Verbesserungen, Klimaschutzmaßnahmen oder die Ertüchtigung eines Gebäudes für eine künftige Nutzung geht. Sie sind aber keine alleinige Entscheidungsgrundlage und ersetzen keine belastbare Gesamtbetrachtung von Bauzustand, Nutzung, Folgekosten und langfristiger Finanzierbarkeit.

Nach der Darstellung von Superintendent Michael Mertins gibt es im Zusammenhang mit der Gebäudestrategie auch Überlegungen zu Fördermöglichkeiten, etwa aus dem Bereich Klimafonds. Solche Mittel sind jedoch grundsätzlich zweckgebunden: Sie kommen vor allem für Maßnahmen in Betracht, die tatsächlich dem Klimaschutz, der energetischen Verbesserung oder der Reduzierung von CO₂-Emissionen dienen.

 

Welche realistischen Verkaufserlöse sind für die betroffenen Gebäude zu erwarten, und auf welcher Grundlage werden sie eingeschätzt?

Auch diese Frage befindet sich derzeit in fachlicher Prüfung. Wie beim Sanierungsbedarf sollen belastbare Einschätzungen dazu eingeholt werden, welche Verkaufserlöse für die betroffenen Gebäude realistisch zu erwarten sind.

Sollten Gespräche mit möglichen Interessenten geführt werden, werden diese vertraulich behandelt, um die Gespräche selbst und mögliche Lösungswege nicht zu gefährden.

 

Wie werden Erreichbarkeit, Entfernungen und Nutzbarkeit der künftigen Treffpunkte in die Entscheidung einbezogen?

Lerbeck und Meißen liegen so nah beieinander, dass beide grundsätzlich als Standort für ein gemeinsames Gemeindezentrum in Betracht kommen. Die Entscheidung wird daher nicht allein nach Entfernung getroffen, sondern nach der Frage, welcher Standort langfristig am besten nutzbar, finanzierbar und für das Gemeindeleben geeignet ist.

 

Welche Alternativen zur Schließung beziehungsweise Aufgabe der Kirche wurden ernsthaft geprüft?

Geprüft wurde insbesondere, ob die Kirche durch einen Umbau so verändert werden könnte, dass sie künftig auch als multifunktionaler Gemeinderaum nutzbar wäre. Dabei wurde deutlich, dass vergleichbare Umbauten mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Ein solcher Umbau würde entweder bedeuten, dass vor allem die äußere Gestalt der Kirche erhalten bliebe, während das Innere in wesentlichen Teilen zu mehreren gemeindehausähnlichen Räumen umgestaltet werden müsste. Damit würde mit erheblichem finanziellen Aufwand eine Nutzung geschaffen, für die die Gemeinde mit den beiden Gemeindehäusern bereits grundsätzlich geeignete Gebäude besitzt.

Ein Umbau mit Hinzufügen eines kleineren gottesdienstlich orientierten Raumes innerhalb der großen Kirche würde nicht zu einer vollwertigen Alternative zu einem Gemeindehaus führen. Für größere oder parallele Angebote wie Konfitage, Kinderbibelwochen, Gruppenarbeit, Besprechungen oder Veranstaltungen mit mehreren gleichzeitigen Formaten wäre die Kirche damit weiterhin nur eingeschränkt geeignet.

Damit wurde der Umbau nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber als wirtschaftlich und funktional problematisch bewertet. Die hohen Investitionskosten stünden einer weiterhin begrenzten Nutzbarkeit gegenüber. Deshalb wurde die Variante nicht als tragfähige Lösung angesehen, um die vielfältige Gemeindearbeit langfristig zu sichern.

 

5.    Beteiligung und Kommunikation

Kann ein Förderverein die Kirche übernehmen?

Der Kirchbauverein Lerbeck ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiger Partner für den Erhalt der Kirche. In den vergangenen zwanzig Jahren hat der Verein die Kirche mit rund 200.000 € unterstützt und damit einen bedeutenden Beitrag geleistet.

Eine vollständige Übernahme der Trägerschaft durch den Verein ist nach eigener Einschätzung derzeit nicht möglich, vor allem wegen der Altersstruktur. Unabhängig davon kann der Erhalt der Kirche weiterhin proaktiv unterstützt werden – etwa durch einen Beitritt zum Kirchbauverein Lerbeck und durch finanzielle Beiträge, mit denen seine Arbeit gestärkt wird.

 

Kann die Kommune eingebunden werden?

Ja, eine Einbindung der Kommune kann sinnvoll sein, insbesondere wenn das Gebäude eine Bedeutung für das Ortsbild, das kulturelle Leben oder den Denkmalschutz hat. Kommunen können Ansprechpartner für städtebauliche Fragen, Nutzungsideen oder Fördermöglichkeiten sein.

 

Wann wurde der Beschluss gefasst?

Der Beschluss wurde am 28.5.2026 im Presbyterium gefasst. Vorausgegangen war, dass offene Fragen zum Denkmalschutz sowie verwaltungstechnisch zum Haushalt geklärt waren. Außerdem hatte es im Zukunftsrat bereits ein Gespräch darüber gegeben, wie die Nachbargemeinden die weitere Entwicklung unterstützen können.

 

Ist eine weitere, öffentlich zugängliche Gemeindeversammlung vorgesehen?

Eine weitere Gemeindeversammlung ist derzeit nicht vorgesehen, weil im Moment keine neuen belastbaren Erkenntnisse vorgestellt werden könnten. Die entscheidenden fachlichen Grundlagen, insbesondere die Studien zu Sanierungsbedarf, Kosten und Vermarktbarkeit der Gebäude, stehen noch aus.

Die nächste turnusmäßige Gemeindeversammlung ist am 18.11. nach dem Buß- und Bettag Gottesdienst. Ein MfG findet im September statt. Wenn es darüber hinaus neue Erkenntnisse gibt, werden wir natürlich zwischendurch informieren.

Die bisherigen Gemeindeversammlungen waren bereits öffentlich und wurden auch im Mindener Tageblatt angekündigt. Auch zu den Zukunftskonferenzen beziehungsweise Gesprächsformaten im Rahmen der Gebäudestrategie wurden neben Gemeindegliedern auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Vereinen eingeladen.

Unabhängig davon sind Gespräche mit Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich für den Erhalt der Kirche einsetzen oder konkrete Ideen einbringen möchten, jederzeit möglich. Solche Gespräche können helfen, Vorschläge frühzeitig aufzunehmen und im weiteren Verfahren sachlich zu prüfen.

 

Wie wurden die eingebrachten Ideen und Vorschläge aus der Gemeinde geprüft und dokumentiert?

Eingebrachte Fragen, Hinweise und Vorschläge aus der Gemeinde wurden an mehreren Stellen aufgenommen. In der Gemeindeversammlung im November sowie in Treffen des Mitarbeiterkreises wurden gemeinsam unterschiedliche Gesichtspunkte zur Gebäudefrage betrachtet. Auch die aus der Gemeinde eingegangenen Briefe wurden gelesen und in die weitere Wahrnehmung des Presbyteriums einbezogen, um sicherzugehen, dass wir keinen Aspekt und keine Idee übersehen.

Auszüge und zentrale Gedanken aus diesen Rückmeldungen fanden sich auch in der Gemeindeversammlung wieder. Damit sollten die vorgebrachten Sorgen, Fragen und Sichtweisen sichtbar gemacht und in die gemeinsame Betrachtung einbezogen werden.

Wenn aus der Gemeinde, von Initiativen oder aus Gruppen weitere Ideen entstehen, die über den Wunsch nach Erhalt hinaus konkrete Wege für Nutzung, Finanzierung, Verantwortung oder Kooperation aufzeigen, nimmt das Presbyterium diese dankbar auf und prüft sie im Rahmen des weiteren Prozesses.

 

Wie will das Presbyterium die Trauer, Verunsicherung und Kritik aus der Gemeinde aufnehmen und in den weiteren Prozess einbeziehen?

Das Presbyterium nimmt wahr, dass die Entscheidung bei vielen Menschen Trauer, Verunsicherung und Kritik ausgelöst hat. Diese Reaktionen werden nicht abgetan. Zugleich wurde bereits am Abend der Gemeindeversammlung berücksichtigt, dass Trauer nicht einfach durch rationale Argumente aufgelöst werden kann. Auch wir im Presbyterium haben unsere Glaubensgeschichte, die mit den Gebäuden zum Teil verknüpft ist und sind deshalb genauso traurig über die Notwendigkeit von solchen Entscheidungen.

Aber das Presbyterium hat den Beschluss nach intensiver Abwägung getroffen, weil es diesen Weg für die Gemeinde als zukunftsfähig ansieht. Dabei ging es nicht darum, die Bedeutung der Kirche geringzuschätzen, sondern darum, die finanziellen und räumlichen Voraussetzungen für lebendige Gemeindearbeit langfristig zu sichern.

Allen Gemeindegliedern, Gruppen und Initiativen bleibt das Gespräch angeboten. Das Presbyterium ist bereit, Sorgen, Fragen, Kritik und konkrete Vorschläge anzuhören und im weiteren Prozess einzubeziehen.

Wer nach einer Zeit der Trauer und Klärung wieder Kraft zum Handeln findet, ist ausdrücklich eingeladen, Initiativen zu starten, Ideen zu entwickeln und sich konkret einzubringen. Die Entscheidung ist Teil einer Strategie mit Blick auf das Jahr 2029 und eröffnet gerade deshalb einen Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren, um tragfähige Ideen zu entwickeln, Gespräche zu führen, mögliche Partner zu gewinnen und konkrete Vorschläge für die weitere Gestaltung von verantwortbaren Nutzungs- und Trägermodellen zu prüfen. Klar ist zugleich: Für die Kirchengemeinde selbst ist die Trägerschaft der Kirche unter den absehbaren finanziellen Rahmenbedingungen nicht mehr dauerhaft leistbar.

Gleichzeitig bedeutet dieses Gesprächsangebot nicht, dass die getroffene Grundentscheidung wieder aufgehoben wird. Der Beschluss soll weiterhin umgesetzt werden; im weiteren Verfahren geht es darum, den Übergang verantwortlich zu gestalten, offene Fragen zu klären und die Gemeinde auf dem Weg mitzunehmen.